Seit heute gilt in NRW das Nichtraucherschutzgesetz auch für Gaststätten.
Deshalb sind bei uns ab sofort der kleine und der große Saal Nichtraucherbereiche.
Im Schankraum darf auch weiterhin geraucht werden.
Für geschlossenen Gesellschaften gelten Ausnahmeregeln.
Mehr informationen zum Nichtraucherschutzgesetz bekommt ihr unter www.nichtraucherschutz.nrw.de
Gruß Kassy
Gleichzeitig wird das Nichtraucherschutzgesetzt durch die zahlreichen Ausnahmeregelungen ins Lächerliche gezogen.
Und da zuletzt das Gesetzt für Kneipen unter 75qm ohne Essensausgabe gekippt wurde, können wir davon ausgehen, dass es ab 2009 oder 10 einen Gesetztentwurf geben wird, der gar keine Ausnahmen mehr erlaubt. Dann bringt auch die Dreiraumkneipe nichts mehr.