Seit heute gilt in NRW das Nichtraucherschutzgesetz auch für Gaststätten.
Deshalb sind bei uns ab sofort der kleine und der große Saal Nichtraucherbereiche.
Im Schankraum darf auch weiterhin geraucht werden.
Für geschlossenen Gesellschaften gelten Ausnahmeregeln.
Mehr informationen zum Nichtraucherschutzgesetz bekommt ihr unter www.nichtraucherschutz.nrw.de